
Dekanate Leitung & Verwaltung

Dekanin/Dekan
Der Dekan bzw. die Dekanin wird auf Vorschlag des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin von der Bezirkssynode für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Aufgaben des Dekans/bzw. der Dekanin:
- Sie vertreten den Kirchenbezirk in der Öffentlichkeit.
- Sie haben die Dienstaufsicht über Pfarrer, Pfarrvikare und sonstige Mitarbeiter/innen im Kirchenbezirk.
- Sie beraten die im Kirchenbezirk tätigen theologischen und anderen Mitarbeiter/innen bei ihrer Arbeit.
- Sie führen gemeinsam mit dem Bezirkskirchenrat Visitationen durch.
Schuldekanin/Schuldekan
Für die mit der schulischen Erziehung und Bildung zusammenhängenden Leitungsaufgaben des Kirchenbezirks errichtet der Landeskirchenrat im Einvernehmen mit den Bezirkskirchenräten für einen oder mehrere Kirchenbezirke Stellen für Schuldekaninnen bzw. Schuldekane. Die Schuldekanin/der Schuldekan wird für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Sie führen die Dienstaufsicht über alle kirchlichen Lehrkräfte im Religionsunterricht an den öffentlichen und privaten Schulen; weiterhin nehmen sie die Fachaufsicht über den Religionsunterricht wahr.
Eine Liste der Schuldekanate mit Adressen finden sie unter: Schule&Erziehung > Schuldekan/innen"
Bezirkssynode
Die Bezirkssynode ist das Kirchenparlament auf Kirchenbezirksebene
Die Bezirkssynodeist das Kirchenparlament, bestehend aus gewählten und berufenen Mitgliedern des Kirchenbezirks, die aus ihren Erfahrungen im kirchlichen Leben und aus ihrer besonderen Sachkenntnis heraus beschließend und beratend im Dienste an der Leitung des Kirchenbezirks zusammenwirken.Bezirkssynodale werden vom jeweiligen Ältestenkreis gewählt. Jede Kirchengemeinde entsendet in dieses Parlament (Bezirkssynode) 1- 2 Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen (je nach Größe der Gemeinde), die die Befähigung zum Ältestenamt haben. Außerdem gehören der Bezirkssynode die Pfarrer/innen der zum Kirchenbezirk gehörenden Gemeinden, der bzw. die Dekan/in und der bzw. die Schuldekan/in, der bzw. die Bezirksdiakoniepfarrer/in und die nichttheologischen Mitglieder des Gruppenamtes an. Die Bezirkssynode trifft sich i.d.R. 1 -2 mal im Jahr zu ihren Sitzungen.
Aufgaben der Bezirkssynode:
- sie berät und beschließt den Haushaltsplan für den Kirchenbezirk,
- sie sorgt dafür, dass Gottesdienst, Unterricht und Ordnung dem Auftrag der Kirche gerecht werden,
- sie fördert die Diakonie, Erwachsenenbildung, Berufs- und Sozialarbeit, die Kinder- und Jugendarbeit,
- sie kümmert sich um kirchliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
- sie berät Vorlagen des Oberkirchenrats und der Landessynode
- sie informiert sich über kirchliche und gesellschaftliche Themen und nimmt Stellung zu besonderen Fragen.
- sie wählt den Dekan/die Dekanin, den Schuldekan/die Schuldekanin, die Mitglieder des Bezirkskirchenrats und die Landessynodalen sowie die Vertreter der Bezirkssynode in anderen kirchlichen Einrichtungen
(Beispielhafte Aufzählung der zu erfüllenden Aufgaben).
Bezirkskirchenrat
Die Bezirkssynode wählt aus ihrer Mitte eine vorher festgelegte Anzahl theologischer und nichttheologischer Mitglieder in den Bezirkskirchenkrat.
Außerdem gehören der bzw. die Dekanin und der bzw. die Stellvertreter/in, der bzw. die Schuldekan/in und der bzw. die Vorsitzende der Bezirkssynode dem Bezirkskirchenrat kraft Amtes an.
Die Zahl der gewählten Mitglieder soll die Anzahl der kraft Amtes angehörenden übersteigen. Ebenso soll die Zahl der nichttheologischen Mitglieder die Zahl der theologischen Mitglieder übersteigen. Der Bezirkskirchenrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Aufgaben des Bezirkskirchenrats:
- er verwaltet das Vermögen der Kirchenbezirks,
- er ist für die Dienstverhältnisse von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zuständig
- er vermittelt und schlichtet, wenn Streitigkeiten zwischen Gemeinden, Kirchenältesten, Pfarrern/Pfarrerinnen auftreten,
- er wirkt mit bei Visitationen
Adressen der Dekanate
Adressen der Schuldekanate
Adressen der Service & Verwaltungsämter
Adressen der Diakonischen Werke
Adressen der Evang. Jugend im Kirchenbezirk
Die Evang. Kinder- und Jugendwerke, bzw. Evang. Jugendbüros in den Kirchenbezirken sind die Servicestellen für ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden.