- Vor Antragstellung nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail Kontakt mit Pfrin. Johanna Renner auf, um zu klären, welches Format an Beratung (Einzel-, Team- oder Gruppensupervision, Coaching, Stellenwechselcoaching, Organisationsberatung) das geeignete ist.
- Dann setzen Sie sich mit einer Supervisorin/ einem Supervisor von der landeskirchlichen Liste in Verbindung (s. pdf-Datei am Ende bzw. Auflistung der Profile auf der linken Seite dieser homepage - nach Kirchenbezirken geordnet).
- Anschließend stellen Sie einen Antrag auf Supervision bzw. Coaching bei der Abteilung Personalförderung mit dem dafür vorgesehenen Formular: Anträge und Formulare.
- Supervisionen, die nicht beantragt wurden, können nicht rückwirkend bezuschusst werden!
In manchen Arbeitsfeldern ist eine dauerhafte Supervision geboten. In Heidelberg und Freiburg werden zwei regionale Supervisionsgruppen angeboten, in Bruchsal eine Balintgruppe, die von Oktober bis Juli jeweils einmal monatlich tagen. An diesen Gruppen können hauptamtlich bei der Landeskirche angestellte MitarbeiterInnen (PfarrerInnen, GemeindediakonInnen, KlinikseelsorgerInnen, ReligionslehrerInnen) teilnehmen. Eine Einstiegsmöglichkeit in die Gruppen besteht jeweils im Oktober jeden Jahres, die Ausschreibung und Anmeldung erfolgt über das Zentrum für Seelsorge. Den Teilnehmenden entstehen keine Kosten.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Bezuschussung wird in obenstehender Richtlinie geregelt. Wenn Sie nicht bei der Landeskirche angestellt sind, wenden Sie sich an Ihren jeweiligen Anstellungsträger und beantragen dort den Zuschuss. Die Differenz zwischen Förderung und dem vereinbarten Honorar für die Supervision trägt jeder Supervisand, jede Supervisandin, jede Gruppe oder jedes Team selbst.